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WAS IST DAS SCHÖNE UND GUTE AM ANWALT?
EIN BLICK ZURÜCK
Gibt es denn überhaupt solche guten Seiten an diesem Beruf? Oder ist der Rechtsanwalt wirklich nur Mietmaul und Schreibhure, wie Klartext sprechende Praktiker von sich selbst bisweilen selbstkritisch behaupten? Ich habe nach dreissig Berufsjahren als Rechtsanwalt diese Frage ohne Ironie mir selbst gestellt. Als ich gestern mit einem jüngeren Anwaltskollegen beim gemeinsamen Nachtessen über diesen Beruf, der nun ganz klar hinter mir liegt, philosophierte, konnte ich mich plötzlich nicht mehr konkret an eine derartige schöne Seite meines verflossenen Berufslebens erinnern. Soeben hatte ich im Gespräch insgesamt über meine Berufsausübung keine allzu rosige Bilanz gezogen. Und mein Urteil überdeckte wie ein Schleier meine Erinnerung an positive Seiten. In meinem Hinterkopf hatte ich indessen die zugleich konkrete wie wage Erinnerung, dass ich vor nicht allzu langer Zeit in einem Gespräch unter Freunden zugeben musste, dass die von meinem damaligen Gesprächspartner in die Diskussion geworfene positive Seite durchaus auch existiert. Aber es wollte mir gestern dieser Gedanke, welches die „schöne Seite“ sein könnte, nicht mehr „einfallen“. Ich sagte mir: Das spricht ja für sich selbst, wenn das nicht spontan aus meinem Juristenhirn abrufbar ist. Es fielen mir Begriffe ein wie: der Anwalt ist unanhängig oder es besteht zwischen ihm und seinem Klienten ein Vertrauensverhältnis. Aber das war es nicht, wonach ich suchte! Erst als ich mich auf mein Velo schwang und dem Rheinufer entlang nach Hause fuhr, fiel es mir wieder ein:
Der Anwalt hört sich zuerst einmal meist eine Leidensgeschichte seines Klienten an, denkt sich in fremdes Leben hinein, versucht sich durch Nachfragen mit den Begleiterscheinungen, Gründen und Hintergründen, die zum Konflikt geführt haben, vertraut zu machen. Er lernt die Rolle, die der andere im Leben übernehmen musste, „auswendig“, verinnerlicht sie (learning by heart), damit er sie später der „Gegenseite“ oder dem Gericht darstellen und verstehbar machen kann. Darin gleicht seine Arbeit dem Schauspieler beim Rollenstudium. Er versucht den andern zu verstehen, in ihn hineinzuhören und sich in ihn hineinzuversetzen. Dies auf grund der äusseren Umstände und der geschilderten Erlebnisse. Der Anwalt nimmt auch wahr, wie sein Gegenüber sich fühlt und innerlich verfasst ist. In einem zweiten Schritt versucht der Anwalt die ihm anvertraute Geschichte neu zu verbalisieren und in Bilder umzusetzen, die allgemein verständlich sind und welche die Besonderheit des Erlebnisses mit dem Menschlichen und Allzu-Menschlichen verbindet. Er lotet aus, inwieweit sich das Leben unter die Aktendeckel eines Gerichtsdossiers und in die Paragraphen des gesetzten Rechts pressen lässt und wo selbst dem Gesetz durch das Leben Grenzen gesetzt werden müssen. Er zeigt auf, dass der Einzelfall oft nur ausdrückt, woran eine ganze Gesellschaft krankt. Er beleuchtet das Einzelschicksal vor dem Hintergrund der Zeitgeschichte und kreiert dadurch eine neue Tiefenschärfe des Verständnisses für soziale Verwerfungen und Konfliktherde. Insoweit grenzt seine Arbeit an eine politische und zugleich eine literarisch-künstlerische Tätigkeit. Der Anwalt versucht sodann aus seiner gewonnenen Einsicht einen Weg zu finden für das fremde Leben, welches durch den Konflikt in Gefahr geraten ist. Er versetzt sich in den andern hinein und setzt sich für den andern ein. Er vertritt nicht mehr seine eigenen Interessen, sondern er handelt mitdenkend und mitfühlend für den andern bis an die Grenze der Selbstentäusserung, ohne jedoch diese letzte Grenze zu überschritten. Er lässt sich so wenig wie der biblische Samariter durch seine Hilfeleistung von seinem Weg abbringen. Die Hilfe erfolgt immer sozusagen en passant, wenn auch im Moment mit Engagement. Dieses Engagement kann sehr weitgehend und gross sein, wenn es sich um eine schwere Bedrohung der sozialen Existenz des Menschen handelt wie das in Strafverteidigungen oft der Fall ist. Dieses Mitgehen, das keineswegs eine nur kaltblütige, rational-rhetorische Geste sein darf, macht Halt dort, wo die Selbstaufgabe oder die Identifikation mit den Interessen des Klienten droht. So wie selbst der waghalsige und erprobte Akrobat immer eine kaum merkliche, minimale Distanz zu seiner äussersten Grenze des Gleichgewichts und seiner Kraft und Präzision wahrt, so bleibt zwischen dem Anwalt und seinem ihm anvertrauten Mandanten eine innere Distanz, die unüberwindbar ist sowohl aus Selbstachtung und wie auch aus Respekt vor dem Mitmenschen. So bleibt die begleitende und schützende Geste des Anwalts bestimmt, überzeugend und doch auch entspannt, von einer Eleganz, die seine Arbeit im besten Fall mit der eines Seiltänzers verbindet und sie miteinander vergleichbar macht. Das „handwerkliche“ juristische Können und Argumentieren bleibt immer die sichere Basis jeder Vertretung und Verteidigung. Aber die schöne, wertvolle Seite dieses Berufes ist es nicht. Erscheint der Rechtsanwalt den Beteiligten als Rechtsverdreher, als Lügner oder Schönredner, so ist das niveau mental seines Auftretens zu tief angesetzt oder der Betrachter oder Richter, der so über ihn urteilt, übersieht, dass der Anwalt um menschliches Mitverständnis wirbt, letztlich auch um tieferes und besseres Begreifen der sozialen Zusammenhänge und der Verstrickung des Menschen in Konflikte und Schicksalsschläge, die er nicht aussuchen konnte. Das Ecce Homo!, das er mit seinem Plädoyer ausspricht, darf auch ein Appell sein, dem Angeklagten barmherzig zu sein. Er erhebt Einspruch gegenüber dem medial aufgeheizten Feuersturm, der vom Geschrei jener Politiker entfacht wird, die populistisch die Strömung der Zeit ausnützen, um dem Moloch „Innere Sicherheit“ alles zu opfern. Nachdem wir gelernt haben, dass das Böse nicht besiegt und ausgerottet werden kann, wollen wir es ausschliessen und uns ultimativ vor ihm abschotten und den Verbrecher auf ewig verwahren und von uns fernhalten. Diesem Stimmengewirr steht die dünne Stimme des Rechtsanwalts gegenüber, die nicht nur dialektisch-notwendig ist, um sowohl für Richter und beobachtende Öffentlichkeit den Konflikt in seiner ganzen Dimension erfahrbar werden zu lassen. In solchen Situationen wird sie zur mahnenden Stimme der Menschlichkeit, die nie verstummen darf und nicht zum verstummen gebracht werden darf. Die schwere Last, das stets Unentscheidbare in einem tragischen Konflikt doch zu entscheiden, trifft nicht den Parteivertreter. Davon ist er befreit. Diese Last trägt der Richter, der dieses unsagbare Amt auf sich genommen hat. Schon Aischylos erkannte, dass dieses Amt nicht nur menschliche, sondern sogar „göttliche Fähigkeiten“ überschreiten kann und setzte seiner Erkenntnis in der Orestie ein unvergängliches (wenngleich vielleicht von den Juristen wenig beachtetes) Denkmal. Und nicht zu vergessen: Die Institution des frei schaffenden Rechtsanwalts und Verteidigers ist nicht selbstverständlich. Sie ist eine Errungenschaft unseres modernen, freiheitlichen Rechtsstaates. Der Mensch in Bedrängnis findet im angerufenen und berufenen Rechtsanwalt, in seinem Advokaten –immer nur im besten, idealen Fall – einen qualifizierten, intelligent handelnden und mitfühlenden Mitmenschen, dem er sich anvertrauen kann in einem Moment, wo ihm die Probleme über den Kopf wachsen, wo er im Begriff ist, seine Selbständigkeit und vernünftige Handlungskontrolle zu verlieren. In solcher Situation im Anwalt einen Freund und Helfer auf Zeit zu finden, der einen Weg hin zur Gerechtigkeit oder zu mehr Gerechtigkeit und Frieden sucht und der das Leiden auf diesem Weg mitträgt, ist das, was für den Rechtsucher zum befreienden Erlebnis werden kann. Dass der Anwalt sich für seine Dienste zahlen lässt, ist in unserer Gesellschaft, wo durch Arbeit der Lebensunterhalt verdient wird, wohl unumgänglich. Wenn er mehr als nur ein Ehrenentgelt, ein hororarium, oder ein Salzgeld, ein salarium, nimmt, ist das gewiss keine herausragende oder gar positive Seite an diesem Beruf. Das Wesentliche und letztlich Ergreifende am Anwaltsberuf ist nicht das Siegen, ja nicht einmal das Kämpfen. Der Sieg ist im Rechtsstreit ja immer auch mit einer Niederlage des Gegners verbunden. Im Streit oder sozialen Konflikt stehen sich dialektisch von einander getrennt und innerlich entzweite Menschen gegenüber, oft unversöhnlich und gehässig. Das Kämpfen an sich führt fast notwendigerweise viel Verhärtung und gar Eskalation des Konfliktes mit sich und entfacht und vergrössert wie ein fressendes Feuer negative Energien. Der gemeinsam mit dem Mandanten zurückgelegte Weg bleibt das Ergreifende an dieser Tätigkeit und mitmenschlichen Begegnung. Das Miteinander, das aus dieser Begleitung des Anwalts auf dem Weg des Klienten, hervorgeht, dieser Gleichklang des Erlebens und Erleidens auf dem Weg zur angestrebten Gerechtigkeit, ist das Ergreifende an dieser Tätigkeit. Darin liegt auch das Ethische und deshalb Gute und Schöne am Beruf des Rechtsanwalts. In diesem Sinn kann seine positive Erscheinung als Ziel und Vorstellung die eines maître angélique sein, eines Hoffnungsträgers und „Schutzengels“, hinter der die alltäglichen Gestalt des Mietmauls und der Schreibhure zurücktritt und verschwindet.P.Z. 26. Juli 2010
Montag 03. Mai 2010 19:00 Uhr - Basel - Pristina
uni von unten – lernen und lehren – lehren und lernen
Klybeckstr. 60 Internetcafé Planet 13ÜBER DIE WIRKUNG DES BUCHES BASEL-PRISTINA (2007)
UND DIE WIEDEREINREISE DER SALIHE Q. IN DIE SCHWEIZ
Vortrag des Buchautors Peter Zihlmann
Kürzlich ist Salihe Q.nach 5-jähriger Verbannung aus dem Kosovo zu ihrer Familie in Basel zurückgekehrt. Mit dem Segen der Behörden.
Der Fall der Mutter hat die Schweiz aufgewühlt, nachdem der Rechtsanwalt Peter Zihlmann 2007 darüber ein Buch publiziert und der Regisseur Alain Godet für SF1 einen Dok-film „Es geschah am helllichten Tag“ (2008) gedreht hatte.
Buch und Film beschönigten die Tatsachen nicht. Im Verlauf eines heftigen Streites erschoss vor zehn Jahren die Kosovarin ihren Schwiegersohn, nachdem dieser ihre 17-jährige Tochter über Monate hinweg misshandelt und eingesperrt hatte. Als die Mutter ihre Strafe in der Schweiz abgebüsst hatte, wurde sie von der Fremdenpolizei entgegen dem Urteil des Basler Strafgerichts ausgewiesen. Die Reaktionen der Zuschauer waren enorm. Es bildete sich eine Solidaritätsbewegung.
Im Januar dieses Jahres kam die Behörde schliesslich auf ihren Entscheid zurück.
Ein versöhnliches Ende wird möglich. Der Weg, der zu diesem Resultat führte, wird aufgezeigt und die Stationen unterwegs werden erörtert.
Bemerkungen: Der Dok-Film „Todesschüsse in Basel“ von Alain Godet vom
28. März 2010, der die ganze Geschichte einschliesslich der Rückkehr umfasst, kann unter dem Videoportal von SF 1 jederzeit gratis heruntergeladen werden.
Mehr dazu: hier unter TV-Filme (2.Film).(Vgl. das Buch Basel-Pristina - unter Publikationen hier portofrei bestellbar - sowie auch früheren Beitrag weiter unten!)
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NEUES BUCH
sofort lieferbar:
RICHTER HARTMANNS LETZTE AUFZEICHNUNGEN ZUR BASLER JUSTIZAFFÄRE
Aus dem Nachlass des Richters, der mit sich selbst hart ins Gericht ging.
185 Seiten (ISBN 978-3-03751-212-8)
Jetzt bestellen (CHF 28.00, Gratislieferung gegen Rechnung) bei peter@zihlmann.com.
Die filmreife Geschichte über Sex, Bestechung, Drogen und verdeckte Ermittlungen im Kampf gegen die Mafia in der Schweiz.
Verfasst aus der Sicht eines hohen Richters, der an der verhängnisvollen Basler Justizaffäre zerbricht. In verständlicher Sprache legt ein Insider die Arbeit der Justiz und Polizei offen. Nachgelassene Aufzeichnungen des Richters Daniel Hartmann sind aufgetaucht und bringen Licht in die Hinterhöfe des Gerichtswesens. Erst im Rückblick erkennt der Richter seine Rolle, die ihm ein Fahnder zugeschoben hatte. Sich erinnernd entdeckt er hinter seinem „Fall“ eine tragische Geschichte. Die Nachricht „V-Frau Graziella K. wird von Polizist in der Zelle vergewaltigt.“ fegt wie ein Wirbelwind über Justiz und Polizei. Köpfe rollen. Am Ende ist die Frau an allem schuld und wird als Einzige verurteilt.
Eine Geschichte hart dran an schweizerischer Rechtswirklichkeit.
Arte Legis Editions, Hermann Albrecht-Strasse 15, 4058 Basel
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PRESSE-INFORMATION
Peter Zihlmann
Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre
Aus dem Nachlass des Richters, der mit sich selbst hart ins Gericht ging
1998 spielte sich in Basel ein bizarres Spektakel ab. Die Fahnder von Baselland bespitzelten ihre städtischen Kollegen und verdächtigten sie der Korruption. Die Basler wiederum glaubten, dass der Polizist die für seine Aktion eingesetzte V-Frau in der Zelle sexuell missbraucht hatte. Binnen 48 Stunden waren vier Strafverfolger schwerer Delikte verdächtigt und wechselseitig in Haft gesetzt, die Karriere eines hohen Richters zerstört, ein Rechtsanwalt aus seinem Mandat gedrängt, einem Zeitungsreporter und einem Fernsehmoderator ihre Stellen gekündigt, eine junge Frau in Untersuchungshaft gesetzt. Dann wurde überraschend die Affäre für beendigt erklärt. Niemand wird erfahren, was sich in den Fahndungsapparaten wirklich abgespielt hat. Der Autor hat daraus die filmreife Geschichte über Sex, Bestechung, Drogen und verdeckte Ermittlungen im Kampf gegen die Mafia in der Schweiz gemacht. Verfasst aus der Sicht eines hohen Richters, der an der verhängnisvollen Basler Justizaffäre zerbricht. Im Rückblick erkennt der Richter seine üble Rolle, die ihm ein paranoider Fahnder zugeschoben hatte. Sich erinnernd entdeckt er hinter seinem „Fall“ eine tragische Geschichte. In verständlicher Sprache legt der Autor die Arbeit der Justiz und Polizei offen. Er legte den Schleier der Fiktion aus der Hand der Wahrheit über die Affäre und hebt sie dadurch ins Beispielhafte und Allgemein-Gültige unserer Zeit.
Eine Geschichte hart dran an schweizerischer Rechtswirklichkeit.
Autor
Peter Zihlmann war Rechtsanwalt und Richter. Er ist Bestsellerautor (Der Börsenguru), schrieb Romane (Der Fall Plumey, Die Tochter des Magistraten) und Essaywerke (Justiz im Irrtum, Macht Strafe Sinn? Das Gesetz über dem Recht) sowie die Bucherfolge „Basel-Pristina“ (SF 1 Dok-Film Alain Godet „Es geschah am helllichten Tag“) und „Dr. Guido Zäch – Wohltäter oder Täter?“
Bibliographie
Peter Peter Zihlmann Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre
Aus dem Nachlass des Richters, der mit sich selbst hart ins Gericht ging
Arte Legis Editions, Basel 2009
185 Seiten, broschiert
ISBN 978-3-03751-212-8
Fr. 28.--
Nachtrag zum Fall Plumey (2009)
Die letzten 10 Jahre des Financiers André Plumey
Weitere Infos über einen fast vergessenen Skandal finden Sie hier
Der SF1 Dok-Film zum Buch Basel-Pristina
Am helllichten Tag (aus der Reihe «Wenn Frauen töten»)
SF1 04. August.2008 (Wiederholung 06. September 2008, 3sat)
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Aktion Wiedereinreise der Salihe P.
Ausserordentlich viele Leser des Buches Basel-Pristina von Peter Zihlmann und vor allem Zuschauer des darauf basierenden SF 1 Dok-Filmes Am helllichten Tag von Alain Godet haben sich empört gezeigt über das Vorgehen des Amtes für Migration des Kantons Basel-Stadt und haben spontan Unterschriftensammlungen im Bekanntenkreis veranstaltet und sind an das Fernsehen oder an den Autor gelangt. Peter Zihlmann hat sich daraufhin in einem offenen Brief an den Regierungsrat des Sicherheitsdepartements Basel Stadt gewandt.
An dieser Stelle können Sie noch immer den Brief ausdrucken (PDF) und konnten Sie sich im September 2008 durch Unterzeichnung mit dem Begehren auf Wiedereinreise von Salihe P. solidarisieren. Herzlichen Dank für Ihr damaliges Engagement, welches das Ziel erreicht hat: Salihes Wiedereinreise .